Microadventures sind schwer angesagt – dazu gehört oftmals der Wunsch, in den Bergen zu übernachten. Nicht im Tal oder einer Alpenvereinshütte, sondern unter dem Sternenhimmel!
Allerdings gilt es aufzupassen: Beim Biwakieren und Zelten in den Bergen sind gesetzliche Regelungen zu beachten. Dazu habe ich mich umgeschaut und einige interessante Informationen gefunden. Wichtigste Quellen sind die Alpenvereine (Deutschland & Österreich), die zu diesem Thema unter anderem passende PDFs zur Verfügung stellen:
- alpenverein.de (PDF)
- alpenverein.de (PDF)
- alpenverein.at
- alpenverein.at (PDF)
- google.de (Suche „Biwakieren Berge“)
Biwakieren und Zelten in den Bergen – Die wichtigsten Aussagen für Deutschland
- Notbiwaks sind erlaubt (Biwak = Übernachten unter freiem Himmel ohne Zelt bzw. im Iglu)
- Geplante Biwaks werden geduldet (außer in Schutzgebieten in denen es explizit verboten ist)
- Zelten ist in Schutzgebieten in der Regel verboten
- Zelten ist in und außerhalb des Waldes nur mit Erlaubnis des Grundbesitzers möglich
Beispiel Ammergauer Alpen, die Verordnung für das Naturschutzgebiet „Ammergebirge“ besagt: „Es ist ferner verboten, … zu zelten oder in Wohnwagen, Kraftfahrzeugen oder im Freien zu übernachten“ (PDF) (Quelle: lra-gap.de) … demnach ist ein geplantes Biwak verboten!
Ansonsten gilt: Auch wenn man sich über Forstautobahnen, so manche Jagd- oder AV-Hütte ärgern mag, gilt es, sich entsprechend zu verhalten: kein Lärm, kein Abfall … keep a low profile!