Microadventures – Biwakieren und Zelten in den Bergen

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Microadventures sind schwer angesagt – dazu gehört oftmals der Wunsch, in den Bergen zu übernachten. Nicht im Tal oder einer Alpenvereinshütte, sondern unter dem Sternenhimmel!

Mit dem Tarp in den italienischen Alpen
Mit dem Tarp in den italienischen Alpen

Allerdings gilt es aufzupassen: Beim Biwakieren und Zelten in den Bergen sind gesetzliche Regelungen zu beachten. Dazu habe ich mich umgeschaut und einige interessante Informationen gefunden. Wichtigste Quellen sind die Alpenvereine (Deutschland & Österreich), die zu diesem Thema unter anderem passende PDFs zur Verfügung stellen:

Biwakieren und Zelten in den Bergen – Die wichtigsten Aussagen für Deutschland

  • Notbiwaks sind erlaubt (Biwak = Übernachten unter freiem Himmel ohne Zelt bzw. im Iglu)
  • Geplante Biwaks werden geduldet (außer in Schutzgebieten in denen es explizit verboten ist)
  • Zelten ist in Schutzgebieten in der Regel verboten
  • Zelten ist in und außerhalb des Waldes nur mit Erlaubnis des Grundbesitzers möglich

Beispiel Ammergauer Alpen, die Verordnung für das Naturschutzgebiet „Ammergebirge“ besagt: „Es ist ferner verboten, … zu zelten oder in Wohnwagen, Kraftfahrzeugen oder im Freien zu übernachten“ (PDF) (Quelle: lra-gap.de) … demnach ist ein geplantes Biwak verboten!

Ansonsten gilt: Auch wenn man sich über Forstautobahnen, so manche Jagd- oder AV-Hütte ärgern mag, gilt es, sich entsprechend zu verhalten: kein Lärm, kein Abfall … keep a low profile!

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